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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Für Aufträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend hierzu die gesetzlichen Vorschriften über das Dienst- und Werkvertragsrecht.

2. Obliegenheit des Auftraggebers ist es, dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen zu beschaffen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

§ 2 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung unmöglich, oder würde sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

§ 3 Haftung

1. Bei Verletzung der dem Auftraggeber nach §1 Ziffer 2 obliegenden Informationspflicht wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden freigestellt, es sei denn die Schäden und Folgeschäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen. Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen berücksichtigt werden.

3. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, getroffene Terminvereinbarungen einzuhalten. Zeitliche Verschiebungen berechtigen nicht zu Regressforderungen gegen ihn.

4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Schäden, die nicht an den zu montierten Gegenständen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei den, dass sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

5. Darüber hinaus ist jegliche Haftung für Mängel dann ausgeschlossen, wenn uns der Auftraggeber das beanstandete Werk zum Zwecke der Überprüfung nicht zugänglich macht oder sie einer Be- oder Verarbeitung unterzogen hat, die eine Nachprüfung nur unter erheblichen Arbeitsaufwand ermöglicht.

6. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfange für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

1. Der Vergütungsanspruch entsteht bei der Abnahme des Werkes. Wenn der Auftragnehmer die vorgesehenen Arbeiten aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht beginnen kann bzw. vorzeitig abbrechen muss, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden zu verlangen, 20% der Vergütung als Entschädigung ohne Nachweis fordern.

2. Zahlbar sofort ohne Abzug. Die Zahlung hat in bar, Scheck oder Überweisung ohne Skontoabzug zu erfolgen.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzuges wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Außerdem ist der sonstige Schaden zu ersetzen.

5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

6. Einwände gegen die Höhe des in Rechnung gestellten Entgeltes sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen.

7. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle in Zahlung gegebenen Schecks und Wechsel einschließlich Nebenkosten beglichen sind.

8. Wir behalten uns vor, falls die Kreditfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheint, die Zahlungsbedingungen nachträglich zu ändern oder vom Auftrag zurückzutreten.

9. Inkassoklausel: wird bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu übernehmen.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Zahlung und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist Nürnberg.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn die in Anspruch zu nehmende Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 6 Notdienstzuschlag für Arbeitszeit

1. Mit Notdienstzuschlag in Höhe von 50% Mo. – Fr. 19.00 - 24.00Uhr, Sa. 8.00 bis 19.00 Uhr

2. Mit Notdienstzuschlag in Höhe von 100% Sonn- u. Feiertag 8.00 - 20.00Uhr

§ 7 Preisänderungen/technische Änderungen/Druckfehler

1. Preisänderungen im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung sind vorbehalten.

2. Wir behalten und technische Änderungen sowie Druckfehler vor.

§ 8 Besondere Vereinbarungen

1. Gültigkeit bedarf der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

§ 9 Stornierung

2. Bei Rückgabe von bestellter Ware hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten für die Wiedereinlagerung zu tragen.

3. Nichtrücknahmefähige Posten müssen bezahlt werden (z.B. Schüttgüter, angemietete Maschinen durch den Auftragnehmer).

4. Eine Rechtspflicht zur Rücknahme bestellter Ware besteht nicht.

§ 10 Angebot und Abschluss

1. Unsere Angebote sind nur für eine angemessene Frist gültig und festbleibend. Dies bezieht sich auf Kosten und Ausführungstermin.

2. Aufträge und deren Änderung sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend.

3. Der Kunde hat den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten sofort mitzuteilen.

§ 11 Fahrtkosten: An- u. Abfahrt ohne Anhänger

1. bis 15 km Entfernung 55,00 €
2. bis 40 km Entfernung 66,80 €
3. bis 50 km Entfernung 70,00 €

§ 11a Fahrtkosten: An- u. Abfahrt mit Anhänger

1. bis 15 km Entfernung 45,00 €
2. bis 40 km Entfernung 86,80 €
3. bis 50 km Entfernung 103,50 €

§ 12 Preise

1. alle Preise verstehen sich als Nettopreise.

2. Mein Stundenlohn beträgt netto 34,00 €, für Mitarbeiter werden 28,00 € netto pro Stunde berechnet.
Für Baggerarbeiten werden 38,- € netto für den Fahrer berechnet (gem. Bagger-Betriebsstundenzähler) zzgl. Transport und aller Baggerkosten.

3. Aus Preisnachlass und Kulanz kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

§ 13 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.


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